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Baugesuch Nr: 2025-01 Bauvorhaben: Neubau Pergola  Bauherrschaft: Nienke und Reto Bachmann, Via Funtana 10, 7477 Filisur  Ort, Parz, Haus Nr:…
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Gemäss Beschluss vom 11.4.2024 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Bargonet, Bergün, das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf…
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Gemäss Art. 28 der Gemeindeverfassung wird das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2024 zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung…
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Aktuell

Publikation Baugesuch

Baugesuch Nr: 2025-01

Bauvorhaben: Neubau Pergola 

Bauherrschaft: Nienke und Reto Bachmann, Via Funtana 10, 7477 Filisur 

Ort, Parz, Haus Nr: Filisur/Via Funtana, Pz, 2796

Nutzungszone: Dorfzone

Publikation/Auflage: 16.Jan. bis am 5. Feb 2025

Die Baugesuchunterlagen werden innerhalb der Auflagefrist von 20 Tagen (Art. 45 Abs. 1 KRVO) beim Gemeindehaus Filisur, Bauamt, Dorfstrasse 38, 7477 Filisur öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme auf Voranmeldung per Tel. 081 410 40 47 oder per E-Mail an bauamt@berguenfilisur.ch Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innerhalb der Auflagefrist an die Baubehörde Bergün Filisur, Dorfstrasse 38, 7477 Filisur, zu richten.

Filisur, 9.1.2025                                                              Baubehörde Bergün Filisur

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QP_Bargonet

Gemäss Beschluss vom 11.4.2024 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Bargonet, Bergün, das Quartierplanverfahren einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben.

 

  1. Das Quartierplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 244 (teilweise), 247 (teilweise) und 248 (teilweise) des Grundbuches Bergün Filisur.
  2. Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebietes kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
  3. Die Quartierplanung bezweckt:
  • Gestaltungsplanung
  • Erschliessungsplanung
  • Grenzbereinigung und Landumlegung
  • Grundsätze für die Verteilung der Planungs- und Erschliessungskosten
  1. Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens Bargonet sowie die Abgrenzung des Quartierplangebietes sind innert 30 Tagen seit Publikationsdatum schriftlich und begründet dem Gemeindevorstand zu richten.

Filisur, den 16.1.2025
Der Gemeindevorstand Bergün Filisur

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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2024

Gemäss Art. 28 der Gemeindeverfassung wird das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 

05. Dezember 2024 zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Bergün Filisur ab 
07. Januar 2025 während 30 Tagen aufgelegt sowie im Internet aufgeschaltet. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Gehen keine Einsprachen ein, wird das Protokoll als genehmigt erklärt.

Gemeindeverwaltung Bergün Filisur

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Ablesungen Stromzähler und Wasseruhren Bergün, Latsch, Stuls und Preda

Ende Dezember 2024 und im Januar 2025 werden die Stromzähler und Wasseruhren in Bergün, Latsch, Stuls und Preda abgelesen. Wir bitten die Liegenschaftsbesitzer und Hauswarte, die Zugänge zu den Zählern freizuhalten, damit die Ablesungen ungehindert vorgenommen werden können.

Falls zu einer Liegenschaft kein Zutritt gewährt werden kann, bitten wir Sie, uns eine Mitteilung an strom@berguenfilisur.ch zu senden oder uns telefonisch unter 081 410 40 44 zu informieren, wie die Ableser Zugang zu den jeweiligen Zählern erhalten können. 

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Gemeindeverwaltung Bergün Filisur 

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Verhalten bei Begegnungen mit dem Wolf

Flyer

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Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur

Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Tel. +41 81 410 40 40
Fax +41 81 410 40 46

gemeinde(at)berguenfilisur.ch

Schalter-Öffnungszeiten

Montag              09.00 - 11.30 Uhr
                         15.00 - 18.00 Uhr

Dienstag            geschlossen

Mittwoch            09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag        15.00 - 18.00 Uhr

Freitag               geschlossen

 

 

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