Dürr – und Leseholzfreigabe

Ab sofort ist das Sammeln von Dürr- und Leseholz auf dem ganzen Gemeindegebiet freigegeben. Die Leseholzfreigabe dauert bis am 31. Oktober 2024. Als Leseholz gilt stehend-dürres oder liegendes Holz, mit weniger als 16 cm Brusthöhendurchmesser sowie Äste, Rinde, Schlagabfälle und lose Stöcke.

Im Übrigen gelten nachfolgend aufgeführte Ausnahmeregelungen:

  • Im Perimeter der Naturwaldreservate Crap Furo (Alvaneu/Surava) und Ervedi (Preda) gilt ein Nutzungsverbot
  • Im Perimeter der Sonderwaldreservate Auerwild         (Alvaneu/Brienz/Brinzauls/Mon/Schmitten/Stierva) gilt die Leseholzfreigabe erst ab dem 16. Juli sowie eine beschränkte Dürrholzfreigabe
  • Im Perimeter der bestehenden Wildruhezonen gilt die Leseholzfreigabe erst ab dem 1. Mai 

Leseholzberechtigt ist, wer über eine Bewilligung des örtlich zuständigen Revierförsters verfügt. Er gibt Ihnen bei Unklarheiten auch gerne Auskunft über den genauen Perimeter der oben aufgeführten Ausnahmeregelungen. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Waldordnung.

Ben Turner (Bergün/Bravuogn) 
Telefon: 081 650 02 57                
E-Mail:    ben.turner@forstalbula.ch

Carlo Guetg (Alvaschein, Brienz/Brinzauls, Mon, Stierva)
Telefon: 081 650 02 56
E-Mail:    carlo.guetg(at)forstalbula.ch

Patrick Müller (Alvaneu, Filisur, Schmitten)       
Telefon: 081 650 02 55
E-Mail:    patrick.mueller(at)forstalbula.ch 

Urs Fliri (Surava, Tiefencastel)       
Telefon: 081 650 02 50
E-Mail:    urs.fliri(at)forstalbula.ch 

Forst Albula

Adresse

Gemeindeverwaltung
Bergün Filisur

Dorfstrasse 38
7477 Filisur

Tel. +41 81 410 40 40
Fax +41 81 410 40 46

gemeinde(at)berguenfilisur.ch

Schalter-Öffnungszeiten

Montag              09.00 - 11.30 Uhr
                         15.00 - 18.00 Uhr

Dienstag            geschlossen

Mittwoch            09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag        15.00 - 18.00 Uhr

Freitag               geschlossen

 

 

Fahr- und Parkbewilligungen

 

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